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Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) bietet Personen, die auf Missstände hinweisen, Schutz vor Repressalien. Gleichzeitig verpflichtet es Arbeitgeber, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um etwaigen Meldungen nachzugehen.
Behörden, Institutionen und Unternehmen sind unter bestimmten Voraussetzungen zur Einrichtung einer Meldestelle verpflichtet. Auch die Tourismus- und Kur-Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Bad Sooden-Allendorf ist hiervon betroffen und hat eine Meldestelle eingerichtet. Das dazugehörige Meldeportal als einer der vorgesehenen Meldewege für Informationen, ist hier eingerichtet.
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist keine gesetzliche Vorgabe zur Einrichtung eines Qualitätsmanagement-Systems im Sinne der Ermöglichung allgemeiner Kritik. Es bietet vielmehr die Möglichkeit in einem vertraulichen Rahmen Hinweise insbesondere auf Rechtsverstöße oder Gefahren zu melden. Dazu gehören insbesondere die folgenden Bereiche:
Die eingerichtete Meldestelle nach den gesetzlichen Vorgaben ist auf verschiedenen Wegen erreichbar. Sie können auf dieser Webseite eine Meldung über dieses Portal versenden oder einen persönlichen Termin vereinbaren. Alle Meldekanäle im Überblick: